BAG: Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
Das BAG hat mit Urteil vom 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 - entschieden: Die Festsetzung von Altersgrenzen in betrieblichen Versorgungssystemen ist nach § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG grundsätzlich zulässig. Die in der Versorgungsregelung bestimmte konkrete Altersgrenze muss nach § 10 Satz 2 AGG angemessen sein. Eine in einer Versorgungsregelung geregelte Höchstaltersgrenze von 50 Jahren für die Aufnahme in den von der Versorgungsregelung begünstigten Personenkreis verstößt grds. nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters oder wegen des Geschlechts.