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Arbeitsrecht
24.02.2016
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

Das BAG hat mit Urteil vom 10.11.2015 – 3 AZR 575/14 – wie folgt entschieden:

Der bloße Statusunterschied zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten rechtfertigt keine Ungleichbehandlung beider Personengruppen. Eine unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten kann jedoch zulässig sein, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig auf einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der geeignet ist, die Ungleichbehandlung sachlich zu rechtfertigen. Das ist am Regelungszweck und dem aus ihm folgenden Differenzierungsgrund zu messen.

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