BAG: Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte - Altersteilzeit - Berücksichtigung der Freistellungsphase als Dienstzeit
Das BAG hat mit Urteil vom 10.11.2015 – 3 AZR 576/14 – wie folgt entschieden:
Ist die Auslegung einer Betriebsvereinbarung nach Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck eindeutig, kommt es auf einen anderweitigen Willen der Betriebsparteien nicht an. Ein dem Auslegungsergebnis entgegenstehender Wille der Betriebsparteien kann wegen des Rechtsnormcharakters einer Betriebsvereinbarung nur berücksichtigt werden, wenn er im Text in irgendeiner Art und Weise seinen Niederschlag gefunden hat.