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Arbeitsrecht
10.03.2020
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung - Prozessrecht

Das BAG hat mit Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 294/18 – wie folgt entschieden:

Die Neuberechnung der Klageforderung bezüglich bereits streitgegenständlicher Zeiträume stellt keine in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung dar (Rn. 19 ff.).

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