BAG: Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung - Prozessrecht
Das BAG hat mit Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 294/18 – wie folgt entschieden:
Die Neuberechnung der Klageforderung bezüglich bereits streitgegenständlicher Zeiträume stellt keine in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung dar (Rn. 19 ff.).