BAG: Betriebliche Altersversorgung - Beschwerdewert - wiederkehrende Leistungen
Das BAG hat mit Beschluss vom 15.5.2018 – 3 AZB 8/18 – wie folgt entschieden:
Klagt ein Versorgungsempfänger auf den Gesamtbetrag der monatlichen Betriebsrente und beschränkt seine Klage nicht auf den zwischen den Parteien streitigen Teilbetrag (sog. Spitzenbetragsklage), ist für die Berechnung des Beschwerdewerts die Höhe der gesamten künftig begehrten monatlichen Betriebsrente maßgeblich (Rn. 9).
ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b; ZPO § 9 Satz 1