BAG: Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.10.2012 - 3 AZR 539/10 - wie folgt: Eine Versorgungszusage, mit der der Arbeitgeber die Zahlung einer Betriebsrente für den Fall der Berufsunfähigkeit verspricht, bedarf der Auslegung. Ergibt die Auslegung, dass ein Gleichlauf der Voraussetzungen für die Bewilligung einer gesetzlichen Rente wegen Leistungsminderungen und einer Betriebsrente gewollt ist, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Betriebsrente, wenn er teilweise erwerbsgemindert iSd. § 43 Abs. 1 SGB VI nF ist.