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Arbeitsrecht
21.10.2013
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz

Das BAg hat mit Urteil vom 20.8.2013 - 3 AZR 333/11 - entschieden: Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 HmbZVG ist bei der Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsent-gelts als Berechnungsgrundlage für das Grundruhegeld die für den Arbeitnehmer am Stichtag 31. Juli 2003 maßgebliche Steuerklasse zugrunde zu legen. Die Festschrei-bung der Steuerklasse nach den zum Stichtag 31. Juli 2003 bestehenden familien-rechtlichen Verhältnissen ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

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