BAG: Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung
Das BAG hat in seinem Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 588/10 - entschieden: Durch eine Regelung in einem Versorgungstarifvertrag, wonach Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem höheren Betrag bewertet werden als unterhalb dieser Grenze liegende Gehaltsbestandteile (sog. gespaltene Rentenformel) werden Teilzeitbeschäftigte nicht in unzulässiger Weise gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt.