BAG: Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Gesamtversorgungsobergrenze - Altersdiskriminierung
Das BAG hat mit Urteil vom 18.2.2014 - 3 AZR 833/12 - entschieden: Die in einer Versorgungsregelung vorgesehene Begrenzung der mit der Betriebsrente und der Sozialversicherungsrente erzielten Gesamtversorgung auf einen bestimmten Höchstsatz des versorgungsfähigen Einkommens führt nicht zu einer unzulässigen Diskriminierung wegen des Alters iSd. §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 AGG.