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Arbeitsrecht
13.03.2020
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeit

Das BAG hat mit Urteil vom 21.1.2020 – 3 AZR 565/18 – wie folgt entschieden:

Weder die Regelungen des Altersteilzeitgesetzes noch § 4 Abs. 1 TzBfG verlangen, dass Altersteilzeit bei der Berechnung der Betriebsrente wie Vollzeitarbeit berücksichtigt wird (Rn. 26 ff.).

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