BAG: Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeit
Das BAG hat mit Urteil vom 21.1.2020 – 3 AZR 565/18 – wie folgt entschieden:
Weder die Regelungen des Altersteilzeitgesetzes noch § 4 Abs. 1 TzBfG verlangen, dass Altersteilzeit bei der Berechnung der Betriebsrente wie Vollzeitarbeit berücksichtigt wird (Rn. 26 ff.).