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Arbeitsrecht
30.04.2019
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht - Verjährung

Das BAG hat mit Urteil vom 13.11.2018 – 3 AZR 103/17 – wie folgt entschieden:

Die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 BGB endet nicht gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn für ein Untätigbleiben der Parteien ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher triftiger Grund setzt voraus, dass die Umstände für den Prozess-stillstand nach außen erkennbar sind. Subjektive Beweggründe einer Partei oder das bloße Abwarten eines Muster- bzw. Parallelverfahrens aus prozessökonomischen Motiven reichen nicht aus (Rn. 19).

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