BAG: Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer Zusage
Das BAG hat mit Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 332/18 – wie folgt entschieden:
Sagt der Arbeitgeber einzelvertraglich die Anrechnung von Vordienstzeiten auch für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der fortbestehenden Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt eines Versorgungsfalls zu und nimmt lediglich den Fall des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis aus, so gilt die Anrechnung grundsätzlich auch im Fall der Ablösung der zum Zeitpunkt der Zusage geltenden Versorgungsordnung durch eine andere Versorgungsordnung (Rn. 21 ff., 27 ff.).