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Arbeitsrecht
06.10.2017
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

Das BAG hat mit Urteil vom 11.7.2017 – 3 AZR 601/16 – wie folgt entschieden:

1. Veränderungen der Anpassungsregelungen in einer Versorgungsordnung sind während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses unmittelbar anhand der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu überprüfen. Das vom Senat für Eingriffe in die Höhe von Versorgungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema findet dabei keine Anwendung.

2. Die zur Rechtfertigung eines Eingriffs in Anpassungsregelungen während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses angeführten Gründe müssen gerade den vorgenommenen Eingriff tragen und deshalb in einem inneren Zusammenhang mit ihm stehen.

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