BAG: Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - Anrechnung einer gesetzlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung auf das Gesamtruhegeld
Das BAG hat mit Urteil vom 19.4.2016 – 3 AZR 341/14 – wie folgt entschieden:
1. Übernehmen die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, so ist - sofern der Tarifvertrag keine abweichende Definition enthält - grundsätzlich dessen fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen.
2. Wird ein bestimmter Begriff mehrfach in einem Tarifvertrag verwendet, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien dem Begriff im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags stets die gleiche Bedeutung beimessen wollen.