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Arbeitsrecht
03.12.2015
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Verschaffung einer Zusatzversorgung - Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten in Zusammenhang mit der unterbliebenen Anmeldung bei der VBL

Das BAG hat mit Urteil vom 4.8.2015 – 3 AZR 508/13 – wie folgt entschieden:

Die Regelung in § 6 Abs. 2 Buchst. f des Versorgungs-TV vom 4. November 1966 idF des 18. Änderungs-TV vom 12. November 1987, nach der ein Arbeitnehmer nicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern ist, wenn er ua. aufgrund der Satzung einer Zusatzversorgungseinrichtung, mit der die VBL ein Überleitungsabkommen abgeschlossen hat, von der Pflicht zur Versicherung befreit worden ist, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Bestimmung schließt nur diejenigen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Versicherung bei der VBL aus, die sich aufgrund einer nur ihnen zustehenden Möglichkeit dafür entschieden haben, sich von der zum 1. Januar 1985 auch für sie geltenden Pflicht zur Versicherung in dem durch Überleitungsabkommen verbundenen System der Zusatzversorgungskassen weiter befreien zu lassen. Die von der tariflichen Regelung nicht erfassten Arbeitnehmer haben hingegen keine solche Entscheidung gegen eine Versicherung in der Zusatzversorgung getroffen.

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