BAG: Bestimmtheit des Arbeitszeitverringerungsverlangens
-af- Der neunte Senat entschied in seinem Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 239/07 - wie folgt: Ein Verringerungsverlangen des Arbeitnehmers, das den Umfang der Reduzierung der Arbeitszeit offen lässt, ohne dem Arbeitgeber das Recht zur Festlegung des Umfangs der verringerten wöchentlichen Arbeitszeit nach billigem Ermessen einzuräumen, ist nicht hinreichend bestimmt. Es löst weder die Fiktionswirkungen des § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG noch die zweijährige Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG aus.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-105-1