BAG: Besteuerung im Ausland
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.1.2009 – 8 AZR 161/08 – wie folgt: Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Arbeitsvertrag schließt, der einen Einsatz des Arbeitnehmers im Ausland vorsieht, bei Vertragsabschluss grundsätzlich nicht von sich aus darauf hinweisen, dass ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer in einem ausländischen Staat dort eine Verpflichtung zur Abführung von Einkommens-/Lohnsteuer entstehen kann. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-949-3 unterwww.betriebs-berater.de