BAG: Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA - Unterbrechung der Kindergeldberechtigung durch freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst
Das BAG hat mit Urteil vom 22.9.2016 – 6 AZR 432/15 – wie folgt entschieden:
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Anspruch auf kinderbezogene Besitzstandszulage aus § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA durch einen freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst erlischt. Die Tarifvertragsparteien durften Unterbrechungen der Kindergeldberechtigung aufgrund freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes von unschädlichen Unterbrechungen durch Grundwehrdienst und gesetzlichen Zivildienst unterscheiden.