BAG: Besitzstandszulage – Verfall des Anspruchs im Stichmonat
Das BAG entschied in seinemUrteil vom8.12.2011 – 6 AZR 397/10 – wie folgt: Steht einem Beschäftigten imfür die Überleitung in denTV-L maßgeblichen Stichmonat Oktober 2006 nur deshalb der kinderbezogene Entgeltbestandteil im Ortszuschlag nicht zu, weil er diesen Anspruch nicht innerhalb der Ausschlussfrist des § 37 TV-L geltend gemacht hat, hindert diese Versäumung der tariflichen Ausschlussfrist nicht den Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder für nachfolgende Monate, soweit die Voraussetzungen, an die die Zahlung der Besitzstandszulage geknüpft ist, nach wie vor erfüllt sind und die tarifliche Ausschlussfrist für dieseMonate gewahrt ist. Der Wegfall der kinderbezogenen Besitzstandszulage gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 TVÜ-Länder ab dem Zeitpunkt, zu dem einer anderen Person, die im öffentlichen Dienst steht, für ein Kind, für welches die Besitzstandszulage gewährt wird, das Kindergeld gezahlt wird, setzt voraus, dass die andere Person aus ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst kinderbezogene Leistungen erhält oder erhalten kann.