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Arbeitsrecht
25.04.2013
Arbeitsrecht
BAG: Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung - keine Berücksichtigung von Urlaubszeiten und Zeiten der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

Das BAG hat in seinem Urteil vom 21.2.2013 - 6 AZR 539/11 - entschieden: Zeiten, in denen Arbeitnehmer im Referenzzeitraum des Jahres 2007 arbeitsunfähig erkrankt waren, ihnen Urlaub gewährt wurde oder für die sie Entgeltfortzahlung an Feiertagen erhielten, sind keine „aufgewendete Arbeitszeit“ iSv. § 25 Abs. 2 Satz 1 TV-Fleischuntersuchung. Sie fließen nicht in die Berechnung der Besitzstandszulage des § 25 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 TV-Fleischuntersuchung ein.

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