BAG: Besetzungsregel - Gesundheitsschutz
Das BAG hat in seinem Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - entschieden: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Tarifverträge gehören regelmäßig nicht zu den öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschriften iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.