BAG: Beschwerdeentscheidung im Beschlussverfahren ohne Antrag
Das BAG hat mit Beschluss vom 7.6.2016 – 1 ABR 26/14 – wie folgt entschieden:
Auch in einem Beschlussverfahren muss in verfahrensrechtlich wirksamer Weise ein Antrag gestellt werden. Dies trägt der Notwendigkeit Rechnung, den Gegenstand des Verfahrens konkret zu bestimmen.