LAG Berlin: Beschwerde von Arbeitnehmern wegen Abmahnung
Das LAG Berlin hat mit Urteil von Urteil vom 15.8.2017 – 7 TaBV 860/17 – wie folgt entschieden:
Ist Streitstoff eines Beschwerdeverfahrens nach § 85 BetrVG allein die sachliche Rechtfertigung einer ausgesprochenen Abmahnung, so handelt es sich um einen Rechtsanspruch, für dessen Behandlung die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist.
(Amtliche Leitsätze)