BAG: Beschlussverfahren - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Das BAG hat mit Beschluss vom 24.2.2016 – 7 ABR 23/14 – wie folgt entschieden:
Ein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache. Kein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder rechtliche Vorfragen. Die Feststellung einer Benachteiligung iSv. § 78 Satz 2 BetrVG ist kein Rechtsverhältnis und kann deshalb nicht Gegenstand eines Feststellungsantrags sein.