BAG: Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres
Das BAG entschied in seinem Urteil vom9.9.2010 -
2 AZR 714/08 - wie folgt: § 622 Abs. 2 S. 2 BGB ist
mit Unionsrecht unvereinbar. Wegen des Anwendungsvorrangs
des Unionsrechts ist die Vorschrift
für nach dem 2.12.2006 erklärte Kündigungen
nichtanzuwenden. In die Berechnung der Beschäftigungsdauer
i. S. v. § 622 Abs. 2 S. 1 BGB sind damit
auch Zeiten einzubeziehen, die vor der Vollendung
des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen.
Für die Berücksichtigungder Beschäftigungszeiten im
Rahmen von § 622Abs. 2 S. 1 BGB macht
es keinen Unterschied, ob die Zeiten in einem Arbeitsverhältnis
oder (teilweise) in einem Ausbildungsverhältnis
verbracht wurden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-564-6
unterwww.betriebs-berater.de