BAG: Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.7.2008 - 4 AZR 246/07 - wie folgt: Ob die vor einem Betriebsübergang beim Veräußerer geleisteten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung von bestimmten, für die Eingruppierung oder Einstufung bedeutungsvollen Beschäftigungszeiten anzurechnen sind oder nicht, hängt von der konkreten Tarifnorm ab, für die sie herangezogen werden sollen. Die Tarifvertragsparteien sind weitgehend frei zu entscheiden, ob und ggf. welche Vorbeschäftigungszeiten tariflich gewichtet werden sollen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2233-1 unter www.betriebs-berater.de