BAG: Beschäftigungspflicht - Weisungsrecht - Entbindung von den Fachleiteraufgaben an einem Gymnasium
Das BAG hat Urteil vom 24.10.2018 – 10 AZR 19/18 – wie folgt entschieden:
1. Die Tätigkeit als Fachleiter nach II Nr. 3 und Nr. 4 VwV-FL/FB kann einem Arbeitnehmer durch Weisung des Arbeitgebers übertragen und in den Grenzen billigen Ermessens wieder entzogen werden (Rn. 16, 19).
2. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen am Arbeitsplatz reagieren will. Er ist nicht gehalten, vor Zuweisung einer anderen Tätigkeit zunächst eine Abmahnung auszusprechen (Rn. 30).
3. Die Entbindung von der Fachleitertätigkeit und die damit verbundene Zuweisung einer ausschließlichen Lehrkrafttätigkeit stellt keine Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit iSv. § 80 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG dar (Rn. 37).