R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
24.06.2014
Arbeitsrecht
BAG: Beschäftigungsanspruch bei bloßer Nachtdienstuntauglichkeit

Das BAG hat mit Urteil vom 9.4.2014 – 10 AZR 637/13 – wie folgt entschieden:

1. Die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine erforderliche Konkretisierung der Arbeitsleistung vornimmt.

2. Kann der Arbeitnehmer die vertraglich festgelegte volle Arbeitsleistung (im Gegensatz zu einer Teilleistung) erbringen, liegt nicht deswegen eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor, weil er aus gesundheitlichen Gründen hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit nur eingeschränkt verwendbar ist.

3. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, der gesamten Bandbreite der arbeitsvertraglich an sich möglichen Leistungsbestimmungen im Rahmen des § 106 GewO gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber nach Möglichkeit und billigem Ermessen Rücksicht nehmen.

4. Dementsprechend ist eine Krankenschwester im Krankenhaus ohne die Heranziehung zu Nachtschichten zu beschäftigen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten kann.

5. Hat der Arbeitgeber die Annahme der Arbeit abgelehnt, tritt Annahmeverzug ein, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in dem Umfang anbietet, in dem der Arbeitgeber die Leistungsbestimmung (noch) vornehmen darf.

Kommentare (Kommentieren)

Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

stats