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Arbeitsrecht
16.01.2013
Arbeitsrecht
: Beschäftigtendatenschutzgesetz wieder vertagt

Das ewige Hin und Her bei der Reform des deutschen Beschäftigtendatenschutzes nimmt kein Ende. Das Reformvorhaben wurde noch zu Beginn des Jahres für die meisten Beteiligten völlig überraschend von der Regierungskoalition wieder aufgegriffen (vgl. BB 3/2013) und kurzfristig für den 16.1.2013 auf die Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestages genommen. Am Tag vor der Sitzung wurde jedoch bekannt, dass die Fraktionen von Union und FDP das Thema doch wieder vertagt haben. Ein neuer Termin wurde bisher nicht angesetzt (vgl. PM des Spiegel-Online vom 15.1.2013). Man befürchtete vor der Landtagswahl in Niedersachsen offensichtlich eine ähnliche Reaktion wie zuletzt beim Meldegesetz, nachdem am Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes - auch in seiner zuletzt bekannt gewordenen Version - heftige Kritik sowohl von der Arbeitgeber- als auch von Gewerkschaftsseite laut wurde. Mit einer kurzfristigen Umsetzung des Gesetzes ist wegen des Umfangs der bestehenden Kritik auch nach der Landtagswahl eher nicht zu rechnen.

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