BAG: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in privatrechtlich organisierten Unternehmen - Wählbarkeit zum Betriebsrat
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.8.2012 - 7 ABR 34/11 - wie folgt: Sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen tätig, steht ihnen das passive Wahlrecht zum Betriebsrat zu, soweit sie die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllen. Tätig in diesem Sinne sind Beschäftigte, die in die Betriebsorganisation eingegliedert sind. Darauf, ob dem Einsatz rechtliche Bedenken entgegenstehen, kommt es jedenfalls so lange nicht an, wie es sich um einen zwischen der Dienststelle und dem privatrechtlich organisierten Unternehmen koordinierten, vom Beschäftigten akzeptierten Einsatz handelt.