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Arbeitsrecht
07.05.2008
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Berufungen von Siemens zurückgewiesen

Das LAG entschied in mehreren Urteilen vom 29.4.2008 - 6 Sa 1809/07 u. a.-, dass das Informationsschreiben über den Betriebsübergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile inhaltlich nicht ausreichend ist, so dass noch keine Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu BenQ begonnen hatte. Insbesondere war nach die Identität des Firmenübernehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Personalabteilung von der Siemens AG erreichbar war. Außerdem hätte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich der übernehmenden Firma nicht um die Muttergesellschaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000,00 Euro ausgestattet war.

(Quelle: PM des LAG Düsseldorf vom 29.4.2008)

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