BAG: Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer tarifvertraglichen Mehrflugstundenvergütung
Das BAG hat mit Urteil vom 9.12.2015 – 10 AZR 488/14 – wie folgt entschieden:
Bei der von einem Flugzeugführer auf Anordnung des Arbeitgebers im Flugübungsgerät (Simulator) verbrachten Zeit handelt es sich um Flugstunden im Sinne von § 20 Abs. 2 MTV.