BAG: Berücksichtigung früherer Tätigkeit für die Stufenzuordnung nach § 18 Abs. 3 TV-BA aF
Das BAG hat mit Urteil vom 8.5.2014 - 6 AZR 578/12 - entschieden:
Die Zuordnung zu einer höheren Entwicklungsstufe bei der Einstellung aufgrund mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 TV-BA aF erfordert eine zumindest gleichartige Vorbeschäftigung.
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