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Arbeitsrecht
16.07.2010
Arbeitsrecht
LAG Hessen: Bereitstellung eines Parkplatzes durch den Arbeitgeber

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 16.11.2009 - 17 Sa 900/09 - wie folgt: Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, einem Mitarbeiter kostenfrei einen Parkplatz zu überlassen, wenn die Entscheidung über den Entzug der Parkmöglichkeit eine unbillige Ermessensausübung durch den Arbeitgeber darstellt. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war der Arbeitgeber zumindest zurzeit verpflichtet, dem Flugkapitän weiterhin zu den bisherigen Bedingungen kostenfrei dienstlichen Zwecken einen Parkplatz an der Station seines Heimatortes in dem Parkhaus zur Verfügung zu stellen. Zwar habe der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Parkplatzes und der Arbeitgeber habe zu bestimmen, welchen Parkplatz er dem Mitarbeiter im Rahmen seiner Bereitstellungsverpflichtung zur Verfügung stellt. Allerdings müsse diese Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber nach billigem Ermessen im Sinne der § 315 Abs. 1 BGB getroffen werden.

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