BAG: Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz - Betriebsänderung - Nachteilsausgleich
Das BAG hat mit Urteil vom 14.4.2015 – 1 AZR 223/14 – wie folgt entschieden:
Die Beratung über einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz im Wege einer Telefonkonferenz des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter, die an der letzten mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, ist zulässig, wenn es sich um eine bloße Nachberatung handelt, die die mündliche Beratung der Richter nicht ersetzt, sondern - im Hinblick auf einen nicht nachgelassenen Schriftsatz - nur neben sie tritt.