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Arbeitsrecht
31.10.2008
Arbeitsrecht
: Bekämpfung illegaler Beschäftigung

Im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze ist vorgesehen, eine Sofortmeldepflicht einzuführen, d. h. jeder Arbeitgeber muss neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden. Damit soll die Behauptung unterbunden werden, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich. Ferner wird die Pflicht, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, erheblich ausgeweitet. Darüber hinaus soll die Rentenversicherung künftig für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten. Bisher ist die Rentenversicherung auf die Änderungsmitteilungen der Arbeitgeber angewiesen.

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