BAG: Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von Leckwarnsystemen - Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG
Das BAG hat mit Urteil vom 18.12.2019 – 10 AZR 424/18 – wie folgt entschieden:
1. Bei der Installation eines Leckwarnsystems an einer bereits fertig verlegten Kunststoffmantelrohrleitung handelt es sich nicht um Rohrleitungsbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV (Rn. 17 ff.).
2. Die in § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12 VTV genannten Betriebe des Ausbaugewerbes erbringen auch dann „nach ihrer betrieblichen Einrichtung bauliche Leistungen“ iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV, wenn sie ausschließlich Werkstoffe, Arbeitsmittel und -methoden ihres Gewerbezweigs verwenden (Rn. 39 ff.).
3. Der Senat hält die rückwirkende Erstreckung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe durch § 7 SokaSiG für verfassungsrechtlich unbedenklich (Rn. 71 ff.).