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Arbeitsrecht
22.04.2020
Arbeitsrecht
BAG: Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal - Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

Das BAG hat mit Urteil vom 18.12.2019 – 10 AZR 141/18 – wie folgt entschieden:

1. Hätte die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft im Rahmen einer Betriebsprüfung theoretisch Kenntnis von Tatsachen erlangen können, die dagegen sprechen, dass der betriebliche Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge eröffnet ist, ergeben sich daraus noch keine erhöhten Anforderungen an ihre Darlegungslast auf der ersten Stufe nach § 138 Abs. 1 ZPO (Rn. 24).

2. Eine mit Bedienungspersonal vermietete Baumaschine wird „zur Erbringung baulicher Leistungen“ iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 der Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe eingesetzt, wenn mit ihrer Hilfe Tätigkeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. I bis Abschn. V der Verfahrenstarifverträge oder damit im Zusammenhang stehende Arbeiten ausgeführt werden (Rn. 32 ff.).

3. Die Vermietung von Kettenbaggern mit Baggerführern an ein Abbruchunternehmen erfüllt das Tätigkeitsbeispiel des § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 39 der Verfahrenstarifverträge im Baugewerbe, auch wenn damit lediglich das Abbruchgut auf der Baustelle zur fachgerechten Entsorgung aufbereitet wird (Rn. 39 ff.).

4. Der Senat hält die rückwirkende Erstreckung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe durch § 7 Abs. 3 bis Abs. 7 iVm. den Anlagen 28 bis 32 SokaSiG für verfassungsrechtlich unbedenklich (Rn. 46 ff.).

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