BAG: Beihilfeanspruch bei altersbedingtem Ausscheiden des Arbeitnehmers
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.6.2011 – 10 AZR 62/09 – wie folgt: Will ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer durch die Gestaltung der Bedingungen des Arbeitsverhältnisses eine beamtenähnliche Stellung verschaffen, so ist eine vertragliche Regelung, die die Gewährung von Beihilfen nach den Regelungen für vergleichbare Bundesbeamte zusagt, bei Fehlen abweichender Anhaltspunkte regelmäßig so auszulegen, dass ein Beihilfeanspruch auch nach dem altersbedingten Ausscheiden des Arbeitnehmers besteht.