BAG: Begründung des Zustimmungsersetzungsverfahrens
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.4.2008 - 2 ABR 71/07 - wie folgt: Im Rahmen eines Zustimmungsersetzungsverfahrens kann der Arbeitgeber auch noch solche Umstände zur Begründung des Antrags heranziehen, die erst während des laufenden Verfahrens entstanden sind. Allerdings muss der Arbeitgeber vor der Einführung dieser Umstände im Zustimmungsersetzungsverfahren dem Betriebsrat Gelegenheit gegeben haben, seine Stellungnahme im Lichte der neuen Tatsachen zu überprüfen. Damit führt der Senat seine Rechtsprechung vom 22.8.1974 - 2 ABR 17/74 - fort.
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