BAG: Begriff der betrieblichen Altersversorgung
Das BAG entschied in seinemUrteil vom14.2.2012 – 3 AZR 260/10 – wie folgt: Wird eine betriebliche Leistung in Anknüpfung an die Voraussetzungen für Knappschaftsausgleichsleistung nach § 239 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Eingangssatz Alt. 2 SGB VI gewährt, handelt es sich nicht um betriebliche Altersversorgung imSinne des Betriebsrentengesetzes. Vielmehr liegt eine Übergangsversorgung vor, die an das Arbeitsplatzrisiko anknüpft.
--> Vgl. zum Begriff der betrieblichen Altersversorgung in der Rechtsprechung des BAG den Aufsatz von Reinecke in BB 2011, 245.