BAG: Begriff der betrieblichen Altersversorgung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.2.2012 - 3 AZR 260/10 - wie folgt: Wird eine betriebliche Leistung in Anknüpfung an die Voraussetzungen für Knappschaftsausgleichsleistung nach § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Eingangssatz Alt. 2 SGB VI gewährt, handelt es sich nicht um betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Vielmehr liegt eine Übergangsversorgung vor, die an das Arbeitsplatzrisiko anknüpft.