LAG Schleswig-Holstein: Begrenzte arbeitsgerichtliche Überprüfung von Abmahnungen
Das LAG entschied in seinen Urteil vom 3.6.2008 - 2 Sa 66/08 -, dass ein Arbeitnehmer gegen eine aus seiner Sicht zu unrecht erteilte Abmahnung grundsätzlich gerichtlich vorgehen kann. Allerdings ist der Prüfungsumfang der Arbeitsgerichte begrenzt.
(PM LAG vom 26.9.2008)