BAG: Befristungsabrede in AGB
Der siebte Senat entschied in seinem Urteil vom 8.8.2007 – 7 AZR 605/06: Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Befristungsabrede getroffen, bei der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer vereinbarten Zeitbefristung vorzeitig durch Eintritt einer oder mehrerer auflösenden Bedingungen enden kann, ist die vor Ablauf der Zeitbefristung bestehende Beendigungsmöglichkeit im Vertragstext deutlich erkennbar hervorzuheben.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-49-3