LAG Berlin-Brandenburg: Befristung wegen der Eigenart der Arbeitsleistung, persönlicher Referent einer Hochschulpräsidentin
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 30.10.2018 – 7 Sa 711/18 – wie folgt entschieden:
Die Tätigkeit eines persönlichen Referenten einer Hochschulpräsidentin kann die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG sachlich rechtfertigen (Eigenart der Tätigkeit).