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Arbeitsrecht
14.03.2012
Arbeitsrecht
BAG: Befristung und Maßregelungsverbot

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.9.2011 – 7 AZR 150/10 – wie folgt: Bietet ein Arbeitgeber einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer keinen Folgevertrag an, weil der Arbeitnehmer ihm zustehende Rechte ausgeübt hat, liegt darin eine von § 612a BGB verbotene Maßregelung. Verletzt der Arbeitgeber das Maßregelungsverbot, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz haben. § 15 Abs. 6 AGG ist jedoch entsprechend anzuwenden. Der Arbeitnehmer kann deshalb keinen Folgevertrag verlangen.

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