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Arbeitsrecht
08.02.2012
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Befristung ohne Sachgrund

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.11.2011 – 13 Sa 1549/11 – wie folgt: § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet. Aus dem Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG kann ein Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages folgen. Die Darlegungs- und Beweislast für eine derartige Benachteiligung wegen der Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitnehmer.

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