BAG: Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG zum TzBfG
Das BAG hat mit Urteil vom 28.9.2016 – 7 AZR 549/14 – wie folgt entschieden:
Nach § 1 Abs. 2 WissZeitVG kann wissenschaftliches Personal an Hochschulen auch in befristeten Arbeitsverträgen nach § 14 Abs. 1 TzBfG beschäftigt werden.
Allerdings verdrängen die besonderen Befristungsmöglichkeiten nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG als Spezialregelungen § 14 Abs. 1 TzBfG, soweit die befristete Beschäftigung ausschließlich der wissenschaftlichen Qualifizierung des Mitarbeiters dient.
Wird die Befristung auf Gründe gestützt, die nicht abschließend von den im WissZeitVG vorgesehenen Befristungsregelungen erfasst werden, kann sie nach § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt sein. So verhält es sich bei einer auf haushaltsrechtliche Gründe nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG gestützten Befristung.