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Arbeitsrecht
18.03.2015
Arbeitsrecht
BAG: Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

Das BAG hat mit Urteil vom 10.12.2014 — 7 AZR 1009/12 wie folgt entschieden:

1. Der gesetzliche Anspruch auf unbefristete Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG kann nicht zeitlich beschränkt werden. Die Tarifvertragsparteien, Betriebsparteien und Arbeitsvertragsparteien können aber zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch die Möglichkeit vorsehen, die Arbeitszeit für eine begrenzte Dauer zu reduzieren.

2. Die arbeitsvertraglich vereinbarte Befristung einer Arbeitszeitverringerung benachteiligt den Arbeitnehmer dann unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 BGB, wenn mit der Befristungsabrede der gesetzliche Anspruch nach § 8 TzBfG auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit zeitlich beschränkt wird. Besteht ein solcher Anspruch nicht, bewirkt die Befristung der Arbeitszeitverringerung keine unangemessene Benachteiligung.

3. Die Befristung einer Arbeitszeitverringerung bedarf keines Sachgrundes.

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