BAG: Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
BAG: Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
Der siebte Senat entschied in seinem Urteil vom 8.8.2007 - 7 AZR 855/06 - wie folgt: Erfolgt die Befristung der Erhöhung der Arbeitszeit eines unbefristet teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Grund von Umständen, die die Befristung eines Arbeitsvertrags insgesamt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG rechtfertigen würden, wird der Arbeitnehmer durch die Befristung der Arbeitszeiterhöhung in aller Regel nicht nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-217-1